Der Tschador als Kainsmal

von Dieter J. Baumgart (copyright)

Kopftuch, bäuerl. Kopfbedeckung (wahrscheinlich älteste) bes. für Frauen. In der Volkstracht ist das K. häufig mit Stickereien ausgeschmückt.
Brockhaus Enzyklopädie
Wieder einmal befassen sich hohe und höchste Gremien in Deutschland wie in Frankreich mit einem offensichtlich hochexplosiven Kleidungsstück. Angesichts dieser Diskussion könnte der enzyklopädische Eintrag wie folgt ergänzt werden: „2. K. s. a. ÕTschador, islam. Kopfbedeckung, als religiöses Symbol Gewalt verherrlichend und staatsgefährdend, unterhöhlt die freiheitliche Grundordnung”.
In diesem Sinne wird der hierzulande vereinfachend „Kopftuch” genannte islamische Schleier, so er das Haupt einer Frau schmückt, zum Symbol für Gewalt und Terror, weshalb seine Trägerinnen mit der ganzen Strenge noch zu bastelnder Gesetze von Positionen in öffentlichen Ämtern ferngehalten werden müssen. Der einfache Bürger, der in solchen Fällen der Staatsgewalt gern behilflich ist, läßt sich nicht lumpen und trägt sein Scherflein zur Hatz auf Kopftücher bei. „Wir wollen doch den armen Frauen nur helfen…” heißt es ebenso dumm wie scheinheilig. Statt mit Akzeptanz, wird ihnen mit Verboten und damit verbundenen Ausgrenzungen „geholfen”.
Bundespräsident Johannes Rau spricht sich – zu Recht, meine ich – für eine Gleichbehandlung aller religiösen Symbole aus, was ihm sogleich absurde Schelte aus allen Richtungen einträgt. Während im laizistischen Frankreich tabula rasa gemacht wird, indem mit dem Tschador auch gleich alle anderen religiösen Symbole aus staatlichen Einrichtungen verbannt werden, steht dem in Deutschland das Reichskonkordat entgegen, das am 20. 7. 1933 zwischen dem Hl. Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossen wurde und wundersamer Weise nicht nur die folgenden Tausend Jahre überdauerte, sondern bis heute unverändert existiert. Eifersüchtig wacht die Katholische Kirche in schöner Eintracht mit der evangelischen Konkurrenz über ihre Machtbefugnisse im ehemals Hl. Römischen Reich Deutscher Nation.
So sind es also die christlichen Symbole, die hierzulande im öffentlichen Raum – je nach Bundesland mehr oder weniger – das Sagen haben. Gleichzeitig kursieren Worthülsen aller Art, welche die angebliche Weltoffenheit deutschen Denkens belegen sollen. Eine schizophrene „Wissensgesellschaft” von Handys Gnaden befindet öffentlich und hinter vorgehaltener Hand, wer sich wie zu kleiden hat. Während in den Ämtern nach „Kopftüchern” gefahndet wird, sprühen politische Wanderprediger unter dem Mantel des Islam ihr Gift unters Volk und beschäftigen hochkarätige Anwälte, die ihnen schließlich auch noch den Schutz des Grundgesetzes verschaffen.
Im Gegensatz zu islamisch kaschierten Hetzreden, denen im übrigen rechtsradikale verbale Absonderungen in keiner Weise nachstehen, versteht sich der Tschador als Bekenntnis zu einer Religion, deren Angehörigen in Deutschland lt. Grundgesetz die gleichen Rechte bei der Ausübung und Darstellung wie z.B. Christen und Juden gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tschador aus eigener Überzeugung oder auf Druck der Familie getragen wird. Mit einem Kopftuch – auch, wenn es ein Tschador ist – kann weder jemand erschlagen noch in die Luft gesprengt werden. Ebensowenig ist es möglich, auf die Gedanken der jeweiligen Trägerin zu schließen.
Der Islam ist – und das sollte sich allmählich zumindest unter Menschen guten Willens herumgesprochen haben – als Religion genauso friedlich und mörderisch, wie das Christentum. Und wie jede Religion ist er anfällig für machtpolitischen Mißbrauch. Wenn wir begreifen, daß Terroristen fanatisierte Mörder sind, daß ihre Überzeugung und ihr Wirken nicht im Einklang mit dem Islam stehen, dann können wir den Tschador als – wortloses – religiöses Bekenntnis nicht zum Kainsmal umarbeiten. Als Kleidungsstück ist er Bestandteil Islamischer Kultur. Kirchliche wie weltliche Vertreter Abendländischer Kultur wären gut beraten, ihr Selbstverständnis dahingehend zu überprüfen, ob ein von gegenseitigem Verständnis getragenes Miteinander dem – von Ausnahmen abgesehen – real existierenden Gegeneinander nicht vorzuziehen wäre.

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